Hilfe beantragen: Familienhilfe
Unterstützung von Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen mit lebensverkürzenden Erkrankungen
was versteht man unter Familienhilfe?
Die Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit lebensverkürzenden /lebensbedrohlichen Erkrankungen und ihrer Angehörigen in Form von Geld oder Sachspenden.
Wer kann einen Antrag auf Familienhilfe stellen?
Es kann ein Antrag von dem Betroffenen selbst oder von den Angehörigen für den Betroffenen gestellt werden. Betroffene sollten ihren Wohnsitz in einem Radius von max. 25 km um die Geschäftsstelle Overath haben.
Wie kann eine solche Unterstützung aussehen?
Wenn gesetzliche Krankenkassen die Finanzierung behindertengerechter Sachmittel oder anderer notwendiger Hilfen verweigern, prüft der Verein auf Antrag, ob ersatzweise die Finanzierung übernommen werden kann.
WelChe Kosten werden übernommen?
Jeder Antrag wird individuell entschieden basierend auf den persönlichen Einkommensverhältnissen und Umständen des Einzelfalles.
WaS muss man tun, um Unterstützung zu erhalten?
Um eine finanzielle Unterstützung oder Sachgüter zu erhalten, muss der Betroffene/müssen die Angehörigen sich entweder telefonisch unter Tel 02204 7 16 17, per Fax 02204 97 00 41 oder per E-Mail vorstand@hospizhits.de melden und den Herzenswunsch äußern. Ein Koordinator setzt sich mit dem Antragsteller in Verbindung und klärt Details, u.a. die persönliche Einkommenssituation.